Organspende: Worum es bei der Widerspruchslösung wirklich geht

Eine neue Leber im letzten Moment

Sie war 30 Jahre alt, als ihre Leber von einem Tag auf den anderen versagte. Sie hatte nichts falsch gemacht. Klar war: Ohne Spenderorgan wäre sie in 72 Stunden tot. Sie bekam eine neue Leber, im letzten Moment, und überlebte.

Szene auf einer Intensivstation aus der rbb-Doku „Charité intensiv: Gegen die Zeit“: Ein Arzt in blauer Bereichskleidung mit FFP2-Maske spricht mit einem Mann und einer Frau am Fußende eines Patientenbetts. Im Hintergrund arbeiten Pflegekräfte, durch große Fenster fällt Tageslicht.

Die ARD-Dokuserie „Charité intensiv: Gegen die Zeit“ von Carl Gierstorfer und Mareike Müller hat ihre Geschichte begleitet (Folge 1 „Bangen“ in der ARD-Mediathek). Ich bin darin als Intensivmediziner zu sehen. Ihre Geschichte hätte genauso gut anders ausgehen können. Für viele Menschen auf der Warteliste geht sie anders aus.

Der Bundestag berät derzeit erneut über die Widerspruchslösung. Am 4. November 2026 hat der Gesundheitsausschuss dazu Sachverständige angehört. In der öffentlichen Debatte wird oft am eigentlichen Thema vorbei diskutiert. Deshalb lege ich hier ausführlicher dar, worum es geht und worum nicht. Ich schreibe als Arzt und gebe meine persönliche Meinung wieder, nicht die meines Arbeitgebers.

Worum es nicht geht

Es geht nicht um die Frage, ob eine Organspende nach dem Tod richtig ist. Und es geht nicht um Menschen, bei denen Zweifel am Tod bestehen.

Organe werden in Deutschland nur nach festgestelltem Hirntod entnommen. Medizinisch heißt das irreversibler Hirnfunktionsausfall (IHA): Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm haben ihre Funktion endgültig verloren (Übersicht in Thieme).

Festgestellt wird er nach der Richtlinie der Bundesärztekammer in einem dreistufigen Verfahren aus klinischen und apparativen Untersuchungen. Zwei unabhängige Fachärzte mit mehrjähriger Erfahrung in der Behandlung schwer hirngeschädigter Patienten müssen ihn bestätigen (Thieme, PDF).

Daran ändert die Widerspruchslösung nichts. Nichts wird aufgeweicht.

Worum es tatsächlich geht

Die eigentliche Frage lautet: Wer entscheidet, wenn sich ein Verstorbener zu Lebzeiten nie geäußert hat?

Heute fällt diese Entscheidung meist den Angehörigen zu. 2025 war nur in 35,5 % der Fälle eine eigene Entscheidung des Verstorbenen bekannt, in 64,5 % mussten die Angehörigen entscheiden (DSO-Jahresbericht 2025). Sie tun das in den Stunden nach dem Tod eines nahen Menschen, unter Schock und Zeitdruck, meist vollkommen überfordert.

Wie sie entscheiden, hängt stark davon ab, was sie über den Willen wissen. Nach den Erfahrungen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) liegt ein schriftlicher Wille nur in etwa 15 % der gemeldeten Fälle vor, ein mündlicher in weiteren 18 % (Stellungnahme der DSO an den Bundestag, Januar 2025).

Grundlage der Entscheidung Zustimmung zur Organspende
Schriftlich festgehaltener Wille ca. 75 %
Mündlich geäußerter Wille über 60 %
Eigene Wertvorstellungen der Angehörigen ca. 25 %

Kennen die Angehörigen den Willen nicht, wählen sie laut DSO offenbar die vermeintlich weniger eingreifende Option, das Nein. Das ist menschlich. Aber es kostet Leben.

Was das bedeutet

2025 gab es in Deutschland 985 Organspender, auf der Warteliste standen 8.199 Menschen (Angaben der DSO im Gesetzentwurf, Bundestag). Mehr als 600 Menschen auf der Warteliste sind zuletzt gestorben, weil kein Organ rechtzeitig kam, so NRW-Gesundheitsminister Laumann in der ersten Lesung.

Auf eine Spenderniere warten Erwachsene im Schnitt rund acht Jahre (ZDFheute). Für viele meiner Patienten sind das acht Jahre an der Dialyse.

Im Vergleich zu den europäischen Nachbarn ist die Chance auf eine rechtzeitige Transplantation bei uns nur etwa halb so groß, sagt Bernhard Banas, Leiter des Universitären Transplantationszentrums Regensburg (zm-online).

Eine Frage der Fairness

Würde man im Ernstfall ein Spenderorgan annehmen, für sich selbst oder für das eigene Kind? Ich vermute: fast jeder. Eine belastbare Umfrage dazu habe ich allerdings nicht gefunden. Genau diese Frage hat in der Anhörung eine Patientin mit transplantiertem Herzen den Abgeordneten gestellt (Bundestag).

Bei der Bereitschaft, selbst zu spenden, klafft eine Lücke zwischen Haltung und Handeln. 85 % der Menschen in Deutschland befürworten die Organ- und Gewebespende. 62 % haben eine Entscheidung getroffen, aber nur 45 % haben sie im Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festgehalten (Repräsentativbefragung des BIÖG 2024, 4.001 Befragte von 14 bis 75 Jahren; BIÖG = Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit).

Wer nicht spenden will, muss es nicht. Das respektiert natürlich auch die Widerspruchslösung. Aber von allen, die selbst ein Organ annehmen würden, wenigstens eine Entscheidung zu erwarten, halte ich nicht für zu viel verlangt.

Die unbequeme Wahrheit

Deutschland ist das einzige der acht Länder im Eurotransplant-Verbund ohne Widerspruchsregelung. In Belgien, Kroatien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Slowenien und Ungarn gilt sie, in den Niederlanden seit Juli 2020 (Eurotransplant).

Balkendiagramm: Verstorbene Organspender pro Million Einwohner in den Eurotransplant-Ländern. Belgien 32,7; Slowenien 30,5; Kroatien 29,0; Österreich 20,9; Niederlande 17,3; Ungarn 12,8; Deutschland 11,3 (hervorgehoben, einziges Land ohne Widerspruchsregelung); Luxemburg 10,0.
Quelle: Stellungnahme der DSO an den Bundestag, Januar 2025: Eurotransplant-Länder nach EDQM-Zahlen 2023; Jahr des deutschen Werts in der Quelle nicht genannt

Organe aus diesen Ländern nehmen wir trotzdem gern an. Moralische Bedenken, sie anzunehmen und zu transplantieren, gibt es offensichtlich keine. 2023 kamen 490 Organe aus dem Verbund nach Deutschland, nur 384 gingen von hier an die Partnerländer (Deutsche Herzstiftung nach Daten der DSO).

Die Regel selbst lehnen wir ab. Das halte ich für eine gewisse Heuchelei. Dass die Unterschiede in der Grafik nicht allein an der Rechtslage liegen, gehe ich weiter unten bei den Gegenargumenten durch.

Was die Widerspruchslösung ändern würde

Nach dem Gruppenentwurf von 254 Abgeordneten aus CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken (Drucksache 21/7570) käme als Spender auch infrage, wer zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat (hib 641/2026). Die Einzelheiten unten stammen aus der Fassung vom 29.04.2026 (PDF), die eingebrachte Drucksache kann davon abweichen.

  • Widerspruch: jederzeit und ohne Begründung, ab 14 Jahren. Vor allem im Organspende-Register, aber auch schriftlich oder mündlich. Es gilt die zuletzt abgegebene Erklärung.
  • Angehörige: Sie werden gefragt, ob ihnen eine Erklärung bekannt ist. Ein eigenes Entscheidungsrecht haben sie nicht mehr, außer bei Minderjährigen ohne eigene Erklärung.
  • Schutz nicht Einwilligungsfähiger: Wer im Jahr vor dem Tod nicht einwilligungsfähig war und keine Erklärung abgegeben hat, kommt als Spender nicht infrage.
  • Information: 2029 bekommen alle Volljährigen einen persönlichen Brief, danach jeder Jahrgang vor dem 18. Geburtstag. Dazu kommen eine Informationskampagne, Unterlagen der Krankenkassen ab 16, Hinweise in den Ausweisstellen und durch Hausärzte.
  • Inkrafttreten: 1. Januar 2030.

Wer nicht spenden möchte, kann also weiterhin Nein sagen. Angehörige müssen nicht mehr in der schwersten Stunde ihres Lebens stellvertretend entscheiden.

Ob die Widerspruchslösung allein die Spenderzahlen erhöht, weiß niemand sicher, das Gegenteil aber auch nicht. Sicher ist: Sie rückt das Thema ins Bewusstsein, spätestens mit dem Brief, den jeder Erwachsene bekommt.

Was Kritiker einwenden

Die Gegenseite hat ernsthafte Argumente, und sie sollen hier nicht fehlen. Knapp 60 Abgeordnete haben einen eigenen Antrag eingebracht, der die Entscheidungslösung weiterentwickeln will (Drucksache 21/8050). Alle Punkte unten stammen aus der Debatte im Bundestag und der Anhörung (Bundestag), soweit nicht anders verlinkt.

  • Selbstbestimmung: Schweigen dürfe nicht als Zustimmung gewertet werden, niemand dürfe unfreiwillig zum Spender werden. Eine Moraltheologin vermisste in der Anhörung die informierte Zustimmung. Laut einem Bonner Theologen vertreten die Kirchen einheitlich die Entscheidungslösung.
  • Wirkung: Spaniens hohe Spenderzahlen gingen vor allem auf bessere Ausstattung der Entnahmekliniken und eine bessere Ansprache der Bevölkerung zurück. In Schweden änderten mehrere Wechsel zwischen Zustimmungs- und Widerspruchslösung nichts an den Spenderzahlen (Ärzteblatt).
  • Umsetzung statt Rechtsänderung: Das Problem liege nicht bei der Bereitschaft, sondern in der Praxis. Das Organspende-Register sei mit zwei Jahren Verspätung gestartet und technisch zu sperrig, die Eintragung in den Bürgerämtern bis heute nicht umgesetzt. Der Gegenantrag will alle Menschen nach dem 18. Geburtstag auffordern, Ja, Nein oder „unentschieden“ festzuhalten.
  • Vertrauen: Die Regel könne Vertrauen kosten und die Gesellschaft spalten. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, der Staat verfüge über die Körper der Bürger.
  • Zweifel am Hirntod: Ein von der AfD benannter Arzt behauptete in der Anhörung, für hirntot Erklärte könnten wieder aufwachen. Der Präsident der Bundesärztekammer widersprach: Solche Fälle seien ihm nicht bekannt, die mehrstufige Diagnostik erkenne den Hirnausfall sicher.

Den Hinweis auf die Strukturen halte ich für berechtigt. Bessere Abläufe in den Kliniken und eine einfache Registrierung brauchen wir ohnehin. Ein Widerspruch zur Widerspruchslösung ist das für mich nicht, beides gehört zusammen.

Mein Fazit

Die Widerspruchslösung nimmt niemandem die Freiheit, Nein zu sagen. Sie verlangt nur, dass man sich einmal entscheidet, statt diese Entscheidung im schlimmsten Moment den Angehörigen zu überlassen. Das halte ich für zumutbar, gerade für alle, die im Ernstfall selbst ein Organ annehmen würden.

Unabhängig davon, wie man zur Widerspruchslösung steht: Jeder kann seine Entscheidung schon heute treffen und festhalten, im Organspende-Register, im Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung. Und mit den Angehörigen darüber sprechen. Ihnen zuliebe.


Quellen

Bild oben: Szene aus „Charité intensiv: Gegen die Zeit“ (rbb/ARD).

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Der jahrzehntelange Rückgang der kardiovaskulären Sterblichkeit ist ins Stocken geraten. Ein wesentlicher Treiber: Adipositas — genauer das viszerale Fett um die Taille und seine Spätfolgen an Herz und Niere.

Drei Jahre nach der Erstdefinition des CKM-Syndroms (AHA 2023) gibt es jetzt die erste gemeinsame Leitlinie — kardiovaskulär-renal-metabolisch, getragen von AHA, ACC, ASN und ADA (2026).

Key Takeaways

  • Adipositas als Wurzel — nicht nur über den BMI, sondern konsequent auch über den Taillenumfang. Das metabolisch aktive Bauchfett treibt die Cluster aus Diabetes, CKD und kardiovaskulärem Risiko.
  • Die Niere als kardiovaskulärer Risikofaktor: eGFR bei allen Erwachsenen, Albuminurie (UACR) gezielt ab Stadium 2 — Kreatinin allein unterschätzt das Risiko.
  • Stadien 0–4 mit klarem Ziel: frühe Stadien zurückdrehen, nicht nur verwalten.
  • Geteilte Therapiesäulen: SGLT2i, GLP-1, RAS-Blockade, Finerenon.
  • Versorgung im Team — idealerweise mit einer festen Koordinationsperson.

Ehrlich eingeordnet

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Quelle: 2026 AHA/ACC/ADA/ASN Guideline for CKM Syndrome (JACC/Circulation 2026; DOI: 10.1016/j.jacc.2026.03.056). Vorsitz der Schreibgruppe: Chiadi Ndumele, Johns Hopkins.

Hinweis: Darstellung der Studienevidenz, keine individuelle Therapieempfehlung.

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